Mitglieder

  • Dem Verein können natürliche Personen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, sowie Unternehmen des Privatrechts beitreten.


Beiträge

  • Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Beitrag, welcher jeweils an der ordentlichen Mitgliederversammlung für das Folgejahr festgelegt wird.
  • Die Beiträge sind innerhalb der ersten acht Wochen des Kalenderjahres zu bezahlen. Neumitglieder werden mit Eingang der Bezahlung des Jahresbeitrags zu Mitgliedern. Säumige Mitglieder werden nach vergeblicher Mahnung aus der Mitgliederliste gestrichen und verlieren dadurch die den Mitgliedern vorbehaltenen Rechte.